Thema Fahrverbote
Fahrverbote Berlin
Die Fahrverbote in Berlin greifen spätestens ab Juni 2019. Betroffen sind Diesel-Autofahrer aus Berlin und dem Land Brandenburg, die in die Hauptstadt pendeln. Sie gilt für Euro 5 Diesel, die nur noch eingeschränkt in die Innenstadt fahren dürfen.
Es sind insgesamt elf Abschnitte auf insgesamt acht Straßen in der Innenstadt festgelegt worden. Darunter zentrale Hauptverkehrs- und Verbindungsstrecken in Berlin Mitte und Alt-Moabit, wie z.B. der Leipziger Straße und der Friedrichstraße. Zudem muss das Land Berlin die Ausweitung der Fahrverbote auf 120 Straßenabschnitten (insg. 15 km) prüfen.
Nach Auffassung des Gerichts hat die Landesregierung bisher keine ausreichenden Maßnahmen umgesetzt, um den Grenzwert für Stickoxide von 40µg/m3 einzuhalten. Unter anderem wurde die Einführung von Tempo-30-Abschnitten auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen als kein geeignetes Mittel anerkannt.
Fahrverbot Frankfurt
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Stadt Frankfurt ein Dieselfahrverbot zur Verbesserung der Luftqualität einführen muss. Deshalb wird es in Frankfurt voraussichtlich ab Februar 2019 ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 4 und älter sowie für Benziner der Norm Euro 1 und 2 geben. Für Euro-5-Diesel wird das Fahrverbot ab September 2019 gelten.
Fahrverbot Stuttgart
Euro-4 Dieselfahrzeuge und schlechter dürfen ab Anfang 2019 im gesamten Stadtgebiet Stuttgart (derzeitige Umweltzone) nicht mehr fahren. Zum Januar trifft das Fahrverbot zunächst nur auswärtige Fahrzeuge. Stuttgarter Diesel-Besitzer sind erst ab April 2019 von den Fahrverboten betroffen. Euro-5-Diesel dürfen erstmal auch 2019 weiter in die Stadt einfahren.
Fahrverbot Hamburg
Seit 1. Juni 2018 trat in Hamburg das erste Fahrverbot in Kraft. Konkret gibt es Durchfahrtssperren an der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße, die besonders stark von Stickoxiden belastet sind. Die Straßenbeschilderung weist auf die Fahrverbote hin. Insgesamt sind rund 600 Meter der Max-Brauer-Allee zwischen Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße, sowie ein 1,6 Kilometer langer Abschnitt auf der Stresemannstraße zwischen Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp. An der Max-Brauer-Allee sollen laut Luftreinhalteplan keine Dieselfahrzeuge (Lkw und Pkw) mehr fahren dürfen, die nicht die Abgasnorm 6 bzw. Euro VI erfüllen. Die Stresemannstraße soll ausschließlich für Lkw gesperrt werden, die nicht der Abgasnorm „Euro VI“ entsprechen. Von den Durchfahrtsverboten betroffen sind rund 168.000 ältere Dieselfahrzeuge. Für Anwohner, Rettungsdienste oder Gewerbetreibende gibt es Ausnahmen. Wer die Einfahrtsbeschränkung ignoriert, muss mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 25 (Pkw) bis 75 Euro (Lkw) rechnen.